EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Die EU-Gebäuderichtlinie favorisiert Gebäude mit Verschattungen denn die Sonnenschutztechnik wird in der novellierten Gebäuderichtlinie explizit als wirksame Maßnahme für Energieeffizienz erwähnt!
Der Gebäudebereich ist für über 40 % des Endenergieverbrauchs verantwortlich und das Einsparpotenzial wird auf ca. 30 % geschätzt.
Um dieses Potenzial zu heben, wurde Ende 2002 die EU-Gebäuderichtlinie (Novellierung Mai 2010) und damit die Entwicklung energieeffizienter Gebäude beschlossen.
Bei der Umsetzung müssen alle Aspekte des Gebäude-Energieverbrauchs berücksichtigt werden; also nicht nur die Qualität der Gebäudehülle sondern auch die Effizienz der Heizungs- und Kühlsysteme sowie der Warmwasserbereitung und anderer Verbraucher.
Der Komfort für den Nutzer soll trotz Energieeffizienzmaßnahmen nicht sinken sondern gesteigert werden.
Die Umsetzung der Gebäuderichtlinie bleibt den EU-Mitgliedsländern überlassen. In Österreich geschieht dies auf nationaler Ebene mittels der OIB-Richtlinie 6, der Anpassung relevanter Normen. Auf Ebene der Bundesländer erfolgt diese Umsetzung im Baurecht (inkl. Energieausweis) und im Wohnbauförderungsrecht.






